Downloads und Links
Hier können Sie eine Auswahl an wichtigen Dokumenten und Formularen finden.
Wir haben auch einige Links zu Artikeln mit weiteren Informationen selektiert. Alfa Personal Downloads und Links
Für Unternehmen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Seco Personalverleih-Bewilligung ist vorhanden
- Grenzüberschreitender Personalverleih
- Nichtig sind Vereinbarungen die es dem Einsatzbetrieb erschweren oder verunmöglichen,…AVG Art. 22 Abs 3
- Sollte Ihr jetziges Personalberatungsbüro mit Ihnen oder Ihren temporären MA vorsätzlich unzulässige Vereinbarungen AVG Art. 19 und Art. 22 treffen, kann dieses Personalberatungsbüro bestraft werden bis zu CHF 40’000.-
Wichtige Dokumente für Mitarbeiter:
- Rapport Vorlage
- A1- Formular Appenzell
- A1- Formular Basel Stadt
- A1- Formular Bern
- A1- Formular Fribourg
- A1- Formular Glarus
- A1- Formular Graubünden
- A1- Formular Luzern
- A1- Formular Nidwalden
- A1- Formular Obwalden
- A1- Formular Schaffhausen
- A1- Formular St. Gallen
- A1- Formular Thurgau
- A1- Formular Tessin
- A1- Formular Uri
- A1- Formular Wallis
- A1- Formular Zug
- Info an Mitarbeiter Anmeldung Kinderzulagen
- Kinderzulage Formular E411
- Anmeldeformular Quellensteuer 90 Tage
- Familienzulage Anmeldung
- Kinderzulage Formular E402d
- Pensionskassenübertragung
- Quellensteueranmeldung mit L-B-C Bewilligung
Für Mitarbeiter und Freelancer:
- Rapport Vorlage
- Scheinselbständigkeit – Drohende Nachzahlungen
- Wann gelten freie Mitarbeiter (Freelancer) als Selbständigerwerbende
- StartBiz von Seco
- Die Scheinselbständigkeit und ihre Folgen
- Ab welchem Einkommen muss AHV bezahlt werden?
- Nichtig sind Vereinbarungen die es dem Arbeitnehmer verunmöglichen AVG Art. 19 Abs.5
- GAV Personalverleih
- Merkblatt Weiterbildung im Personalverleih
- CSS AVB
- AGB
- Jährlich mehr als 12’000 Neugründungen. Praktisch in jedem zweiten Unternehmen gehen nach 5 Jahren die Lichter aus.
- Bundesamt für Sozialversicherungen AHV Pflichten Arbeitgeber. Deshalb ist bei einem Versicherten, der gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausübt, jedes Erwerbseinkommen dahingehend zu prüfen, ob es aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit stammt. Denn es ist durchaus möglich, dass ein Versicherter gleichzeitig für die eine Firma als Arbeitnehmer und für die andere als Selbstständigerwerbender gilt. Die verschiedenen Einsätze sind daher einzeln zu prüfen. Die AHV kennt keine Gesamtbetrachtung eines Versicherten.