Temporärbüro wechseln
Kann ich mein Temporärbüro / Personalbüro wechseln?
Fast jeder Unternehmer oder Arbeitnehmer stellt sich diese Frage.
Der Wechsel des Temporärbüros / Personalbüros unterliegt einer einfachen gesetzlichen Grundlage, welche es zu beachten gibt.
Die Wahl einer temporären Einstellung ist jedem frei überlassen.
Gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz AVG Art. 19 Abs. 5B können Sie jederzeit Ihre Agentur wechseln. Dabei ist es wichtig die gesetzliche und vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Einsatzfirma ist gemäss AVG Artikel 22 Abs. 3 auch nicht an das Personalbüro gebunden.
Wenn Sie sich jetzt bei uns melden, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Wechsel.
Unsere Dienstleistungen
- Temporärstellen
- Dauerstellen
- Try & Hire
- Payrolling/Outsourcing
- Notdienst 365 Tag